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   VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20   

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https://dejure.org/2020,44737
VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20 (https://dejure.org/2020,44737)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.12.2020 - 1 B 169/20 (https://dejure.org/2020,44737)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Dezember 2020 - 1 B 169/20 (https://dejure.org/2020,44737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersagung des Betriebs von Angelteichen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Sportboothäfen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Aus alledem folgt, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen - und mithin auch die Anordnung, Spielhallen für den Publikumsverkehr zu schließen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 Corona-BekämpfVO - auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden können (st. Rspr. des Senats, siehe z.B. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 11/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Eine mit der jetzigen Landesverordnung bezweckte rasche Eindämmung des Pandemiegeschehens wäre mit dem Erlass eines formellen Parlamentsgesetzes nicht zu erreichen gewesen (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 21; so auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 09.11.2020, 13 MN 472/20, juris Rn. 17).
  • VG Stade, 29.04.2020 - 6 B 673/20

    Angeln; Corona; Eilverfahren; Freizeit-Angelteich; Freizeitanlage; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Indes kann hier dahinstehen, ob die Tätigkeit des Angelns hier als Freizeit- oder Sportfischerei einstufen ist (vgl. hierzu VG Stade, Beschluss vom 29.04.2020 Aktenzeichen: 6 B 673/20, juris, Rn. 20 - gewerbliche Angelteiche sind Freizeiteinrichtungen), denn auch Freizeit- und Kultureinrichtungen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sind gemäß § 10 Abs. 1 Corona-BekämpfV für den Publikumsverkehr zu schließen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Archive und Bibliotheken, Kinos und Autokinos, Freizeitparks, Tierparks, Wildparks, Aquarien und Zoos, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Sonnenstudios.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Ausreichend ist es, dass es sich um eine Schutzmaßnahme gemäß § 28 Abs. 1 IfSG handelt, die der Eindämmung der Infektion dient (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 06.11.2020 - 13 MN 433/20 -, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht zu den nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG möglichen Schutzmaßnahmen in seinem Urteil vom 22. März 2012 (Az. 3 C 16.11, juris Rn. 24) ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20

    Weitere Eilentscheidung nach neuerlichem Corona-Lockdown - Gaststätten und

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Nachvollziehbar festzustellen ist insoweit, dass die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten CoVid-19-Fälle in Schleswig-Holstein stark ansteigend ist (aktuell im Krankenhaus behandelte CoVid-19-Fälle: 262, davon 50 in Intensivtherapie sowie davon 21 Beatmungsfälle) und per Stand 27.12.2020 in Schleswig-Holstein 10 Kreise bzw. kreisfreie Städte die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche, ab der es für die Gesundheitsbehörden zunehmend schwierig wird, die Ansteckungen nachzuverfolgen, überschritten haben (vgl. u. a. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20, Rn. 35 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang befunden, dass eine gleichgelagerte Regelung im niedersächsischen Landesrecht verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Vielmehr kann das Gericht seiner Entscheidung insoweit die - auch aus seiner Sicht plausible - Einschätzung der Behörde zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 20 f. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Eine mit der jetzigen Landesverordnung bezweckte rasche Eindämmung des Pandemiegeschehens wäre mit dem Erlass eines formellen Parlamentsgesetzes nicht zu erreichen gewesen (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 21; so auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 09.11.2020, 13 MN 472/20, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
    Das aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG folgende Bestimmtheitsgebot, das eine Konkretisierung der Wesentlichkeitsdoktrin darstellt (siehe BVerfG, Urt. v. 19.09.2018 - 1 BvF 1/15 -, juris Rn, BVerfGE 150, 1 ), soll die parlamentarische Steuerung und Begrenzung der exekutiven Rechtssetzungsbefugnisse sicherstellen, denn die Verordnungskompetenz ist eine abgeleitete und daher begrenzte Rechtssetzungsbefugnis (Uhle, in: BeckOK Grundgesetz, 33. Edition, Stand 15.08.2020, Art. 80 Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20

    Corona-Krise; Schließung von Spielhallen in Schleswig-Holstein; CoronaVV SH 12 v.

  • BVerwG, 28.11.2019 - 5 A 4.18

    Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • VG Schleswig, 21.04.2008 - 12 B 13/08

    Abtrennen eines separaten und abgeschlossenen Nebenraumes einer Gaststätte zum

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

  • VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18

    Prüfungsumfang bei der Feststellung der aufschiebenden Wirkung wegen eines

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

  • VG Schleswig, 30.03.2021 - 1 B 36/21

    Coronabedingte Einschränkungen der KiTa-Betreuung im Kreis Pinneberg rechtmäßig

    Nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes ist im Zweifel zugunsten einer Antragstellerin anzunehmen, dass sie den in der Sache in Betracht kommenden Rechtsbehelf einlegen wollte (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. u. a. VG Schleswig, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - 1 B 169/20 -, juris Rn. 9).
  • VG Schleswig, 29.01.2021 - 1 B 9/21

    Drei Naherholungsgebiete im Kreis Pinneberg bleiben gesperrt

    Nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes ist im Zweifel zugunsten eines Antragstellers anzunehmen, dass er den in der Sache in Betracht kommenden Rechtsbehelf einlegen wollte (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. u. a. VG Schleswig, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - 1 B 169/20 -, juris Rn. 9).
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